Installateurverzeichnis: Eintragung, Gasteintragung und Änderungen erklärt
Was ist das Installateurverzeichnis, wer muss eingetragen sein und was kostet eine Gasteintragung bei Avacon oder enercity?
Leonardo Rupprecht
ElektroFlow Hannover
Was ist das Installateurverzeichnis?
Das Installateurverzeichnis ist ein Register beim Netzbetreiber, in dem alle zugelassenen Elektroinstallationsbetriebe eingetragen sind. Die Rechtsgrundlage ist § 13 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV).
Einfach gesagt: Ohne Eintragung darfst du keine Arbeiten an der Kundenanlage durchführen, die mit dem Stromnetz verbunden ist.
Wer muss eingetragen sein?
Jeder Elektrobetrieb, der Arbeiten am Netzanschluss durchführt:
- Neuinstallationen
- Zählerschrank-Arbeiten
- PV-Anlagen anschließen
- Wärmepumpen anschließen
- Wallboxen installieren
Nicht erforderlich für reine Instandhaltungsarbeiten ohne Netzberührung.
Grundeintragung vs. Gasteintragung
Grundeintragung
- Beim Stamm-Netzbetreiber (dort wo dein Betrieb seinen Sitz hat)
- Einmalig, gilt dauerhaft (solange Voraussetzungen erfüllt)
- Voraussetzung: Meisterbrief oder vergleichbare Qualifikation
- Kosten beim Netzbetreiber: je nach Anbieter
Gasteintragung
- Bei einem fremden Netzbetreiber (dort wo die Baustelle ist)
- Nötig wenn du außerhalb deines Stamm-Netzgebiets arbeitest
- Beispiel: Hannoveraner Betrieb arbeitet in Wedemark (Avacon-Gebiet)
- Muss separat beantragt werden
Wann brauche ich eine Gasteintragung?
Ein praktisches Beispiel:
Dein Betrieb hat seinen Sitz in Hannover (enercity-Gebiet). Ein Kunde in Wedemark (Avacon-Gebiet) beauftragt dich mit einer PV-Installation.
→ Du brauchst eine Gasteintragung bei Avacon, weil du nicht im Stamm-Netzgebiet arbeitest.
Ohne Gasteintragung darfst du dort keinen Netzanschluss-Antrag stellen und keine Arbeiten am Netz durchführen.
Was kostet eine Eintragung?
Die Kosten beim Netzbetreiber variieren. Über ElektroFlow:
- Grundeintragung: 79 € (Antragsstellung)
- Gasteintragung: 79 € (Antragsstellung)
- Änderungsmitteilung: 49 €
Änderungsmitteilung: Wann nötig?
Eine Änderungsmitteilung musst du einreichen bei:
- Neue verantwortliche Fachkraft (z.B. Meister geht, neuer kommt)
- Adressänderung des Betriebs
- Firmenumbenennung oder Rechtsformwechsel
- Betriebsübergang (Nachfolger übernimmt)
Wichtig: Nicht erst melden wenn der Netzbetreiber nachfragt – proaktiv innerhalb von 4 Wochen nach der Änderung.
Typische Fehler
- Gasteintragung vergessen → Antrag wird abgelehnt
- Meisterbrief abgelaufen → Eintragung wird gesperrt
- Änderung nicht gemeldet → Eintragung kann widerrufen werden
- Falschen Netzbetreiber kontaktiert → Zeitverlust
ElektroFlow stellt den Antrag für dich
Ob Grundeintragung, Gasteintragung oder Änderungsmitteilung – wir stellen den Antrag beim richtigen Netzbetreiber. Vollständig und innerhalb von 24–48h.
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