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Elektromobilität5 Min.18. Dezember 2024

Ladestation installieren: Anmeldepflicht einfach erklärt

Ab wann eine Wallbox oder Ladestation beim Netzbetreiber angemeldet werden muss – Pflichten, Fristen und Fördermöglichkeiten.

LR

Leonardo Rupprecht

ElektroFlow Hannover

Ab wann muss eine Ladestation angemeldet werden?

Jede Ladestation – egal ob Wallbox in der Garage oder Schnelllader auf dem Firmenparkplatz – muss beim Netzbetreiber gemeldet werden. Die Frage ist nur, ob es eine reine Anmeldung oder eine Genehmigung braucht.

Laut §19 NAV gilt:

  • Bis 12 kW: Anmeldepflicht (wird in der Regel durchgewunken)
  • Ab 12 kW: Genehmigungspflicht (Netzbetreiber muss aktiv zustimmen)

Die meisten privaten Wallboxen haben 11 kW – also knapp unter der Genehmigungsgrenze. Trotzdem: Anmeldung ist Pflicht.

Wallbox vs. öffentliche Ladestation

Nicht jede Ladestation ist gleich:

Private Wallbox (z.B. in der Garage)

  • Typisch 11 kW
  • Anmeldung beim Netzbetreiber reicht
  • Kein Eichrecht nötig

Halböffentliche Ladestation (z.B. Firmenparkplatz)

  • Oft 22 kW
  • Genehmigungspflicht
  • Eichrechtskonformität erforderlich, wenn Dritte laden und bezahlen

Öffentliche Ladestation

  • Ab 22 kW aufwärts
  • Genehmigungspflicht
  • Ladesäulenverordnung (LSV) beachten
  • Anmeldung bei der Bundesnetzagentur

Welche Unterlagen braucht der Netzbetreiber?

Typische Anforderungen:

  • Datenblatt der Wallbox (Hersteller, Modell, Leistung)
  • Übersichtsschaltplan
  • Lageplan
  • Installateursausweis
  • Angabe zur Steuerbarkeit (seit 2024 Pflicht)

Steuerbare Verbrauchseinrichtung: Pflicht seit 2024

Seit dem 1. Januar 2024 müssen alle neuen Ladestationen als steuerbare Verbrauchseinrichtung angemeldet werden (§14a EnWG). Das bedeutet:

  • Der Netzbetreiber darf die Ladeleistung in Spitzenlastzeiten auf 4,2 kW dimmen (nicht abschalten)
  • Dafür: reduziertes Netzentgelt für den Betreiber
  • Technische Voraussetzung: Smart-Meter-Gateway oder Rundsteuerempfänger

Für bestehende Wallboxen (vor 2024) gilt eine Übergangsfrist. Neue Installationen müssen die Steuerbarkeit von Anfang an vorsehen.

Was passiert bei einer nicht angemeldeten Ladestation?

Das nehmen Netzbetreiber zunehmend ernst:

  • Aufforderung zur Nachmeldung mit Fristsetzung
  • Im Wiederholungsfall: Sperrung des Netzanschlusses (theoretisch möglich)
  • Versicherungsprobleme: Bei einem Schaden durch die Ladestation kann fehlende Anmeldung zum Problem werden
  • Keine Förderfähigkeit ohne korrekte Anmeldung

Fördermöglichkeiten

KfW 442 (Solarstrom für Elektroautos)

  • Kombination aus PV-Anlage, Speicher und Wallbox
  • Bis zu 10.200 € Zuschuss
  • Voraussetzung: Eigenes E-Auto, eigenes Haus, neue PV-Anlage
  • Achtung: Fördertopf begrenzt, regelmäßig prüfen ob Mittel verfügbar

Regionale Förderungen

  • Einige Kommunen und Stadtwerke bieten eigene Zuschüsse
  • In Hannover: enercity bietet gelegentlich Aktionen für Wallbox-Installation

Zeitplanung: Antrag vor Montage stellen

Das ist der wichtigste Tipp: Stelle den Antrag beim Netzbetreiber, bevor du die Wallbox montierst. Nicht danach.

Warum? Wenn der Netzbetreiber feststellt, dass der Netzanschluss nicht ausreicht (selten, aber möglich), hast du ein Problem mit einer montierten Wallbox, die nicht in Betrieb gehen darf.

Zeitrahmen:

  • Anmeldung (bis 12 kW): 5–10 Werktage
  • Genehmigung (ab 12 kW): 10–20 Werktage

Plane das bei der Terminierung mit deinem Kunden ein.

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