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PV & Energie8 Min.15. Februar 2025

VDE-AR-N 4105: Der komplette Leitfaden für PV-Anlagen

Welche Anhänge brauche ich für eine PV-Anlage? E.1, E.2, E.3, E.8 – erklärt in unter 10 Minuten.

LR

Leonardo Rupprecht

ElektroFlow Hannover

Was ist die VDE-AR-N 4105?

Die VDE-AR-N 4105 ist die Anwendungsregel für Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz. Sie regelt, wie PV-Anlagen, Stromspeicher und andere Erzeugungsanlagen an das Stromnetz angeschlossen werden.

Für dich als Elektroinstallateur ist sie das zentrale Regelwerk bei jeder PV-Installation. Ohne die korrekten Anhänge geht kein Antrag durch.

Übersicht: Alle Anhänge E.1 bis E.8

Die VDE-AR-N 4105 hat mehrere Anhänge. Die wichtigsten für die Praxis:

| Anhang | Inhalt | Wann nötig? | |--------|--------|-------------| | E.1 | Anmeldung Netzanschluss | Immer bei PV / Speicher | | E.2 | Datenblatt Netzrückwirkungen | Bei größeren Anlagen | | E.3 | Datenblatt & IBN-Protokoll Speicher | Nur bei Stromspeicher | | E.8 | Inbetriebsetzungserklärung | Immer (durch Fachbetrieb) |

Anhang E.1 – Anmeldung Netzanschluss

Der wichtigste Anhang. Ohne E.1 geht nichts:

  • Muss vor der Installation beim Netzbetreiber eingereicht werden
  • Enthält alle technischen Daten der Anlage (kWp, Wechselrichter, Module)
  • Löst die Prüfung durch den Netzbetreiber aus
  • Bei enercity und Avacon: jeweils eigene Online-Portale

Anhang E.2 – Netzrückwirkungen

  • Pflicht bei größeren Anlagen (typisch ab 30 kWp)
  • Bewertet die Auswirkungen auf das Netz (Oberschwingungen, Flicker)
  • In der Praxis bei Einfamilienhäusern selten nötig
  • Bei Gewerbeanlagen: immer prüfen

Anhang E.3 – Speicher

  • Nur bei Stromspeichern erforderlich
  • Enthält Datenblatt und Inbetriebsetzungsprotokoll
  • Muss zusammen mit E.1 eingereicht werden

Anhang E.8 – Inbetriebsetzungserklärung

  • Wird nach der Installation vom Elektrofachbetrieb ausgefüllt
  • Bestätigt die normgerechte Installation
  • Wird dem Netzbetreiber vorgelegt
  • Ohne E.8 kein Zählereinbau

Sonderfall: Kleinsterzeugungsanlagen

Für sehr kleine PV-Anlagen (Balkonkraftwerke, DC-gekoppelte Systeme) gibt es ein vereinfachtes Verfahren:

  • Keine vollständige E.1 nötig
  • Vereinfachtes Anmeldeformular reicht
  • Trotzdem: MaStR-Eintrag Pflicht

Typischer Ablauf einer PV-Anmeldung

  1. Anlagenplanung und Auslegung
  2. E.1 + E.2 (falls nötig) + E.3 (bei Speicher) einreichen
  3. Netzbetreiber prüft und genehmigt
  4. Installation durchführen
  5. E.8 ausfüllen (Inbetriebsetzung)
  6. Fertigmeldung beim Netzbetreiber
  7. Zähler wird gesetzt
  8. MaStR-Eintrag innerhalb von 1 Monat

Häufige Fehler bei der Anmeldung

  • Wechselrichter-Datenblatt fehlt → Antrag geht zurück
  • Falsche Leistungsangaben (kWp vs. kVA verwechselt)
  • E.3 vergessen bei Speicher → Nachforderung
  • E.8 nicht eingereicht → kein Zählereinbau
  • MaStR-Eintrag vergessen → keine Einspeisevergütung

Was ist das MaStR und wer macht das?

Das Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur erfasst alle Stromerzeugungsanlagen in Deutschland. Der Anlagenbetreiber (dein Kunde) ist verantwortlich – aber du hilfst in der Regel dabei.

Frist: 1 Monat nach Inbetriebnahme. Ohne Eintrag keine Vergütung.

ElektroFlow erledigt alle Anhänge

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