Wärmepumpe anschließen: Was du beim Netzbetreiber beachten musst
Anmeldepflicht, steuerbare Verbrauchseinrichtung, Sondertarif – was beim Netzantrag für Wärmepumpen wichtig ist.
Leonardo Rupprecht
ElektroFlow Hannover
Warum braucht eine Wärmepumpe eine Genehmigung?
Eine Wärmepumpe ist kein normaler Verbraucher. Je nach Typ zieht sie 3 bis 15 kW Leistung – und das über Stunden. Der Netzbetreiber muss wissen, dass so eine Last ans Netz geht, damit er die Netzstabilität gewährleisten kann.
Für dich als Elektroinstallateur bedeutet das: Bevor die Wärmepumpe in Betrieb geht, muss der Antrag durch sein. Nicht danach – davor.
Anmeldepflicht ab 12 kW
Laut §19 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) gilt:
- Bis 12 kW: Anmeldung beim Netzbetreiber (wird in der Regel nicht abgelehnt)
- Ab 12 kW: Genehmigungspflicht – der Netzbetreiber muss zustimmen, bevor die Anlage angeschlossen wird
In der Praxis: Die meisten Wärmepumpen für Einfamilienhäuser liegen bei 5–12 kW. Aber auch wenn du unter 12 kW bleibst – die Anmeldung ist trotzdem Pflicht.
Welche Unterlagen verlangt der Netzbetreiber?
Typische Anforderungen bei enercity und Avacon:
- Datenblatt der Wärmepumpe (Hersteller, Typ, elektrische Leistung)
- Übersichtsschaltplan der Anlage
- Lageplan des Gebäudes
- Installateursausweis (gültig!)
- Angabe zur Steuerbarkeit (siehe nächster Abschnitt)
Steuerbare Verbrauchseinrichtung: Was bedeutet das?
Seit dem 1. Januar 2024 gelten neue Regeln für steuerbare Verbrauchseinrichtungen (§14a EnWG). Das betrifft:
- Wärmepumpen
- Ladestationen für E-Autos
- Klimaanlagen
- Batteriespeicher (beim Laden)
Was heißt steuerbar? Der Netzbetreiber darf die Leistung deiner Wärmepumpe in Spitzenlastzeiten vorübergehend auf 4,2 kW reduzieren (nicht abschalten!). Dafür bekommt der Betreiber einen reduzierten Netzentgelt.
Für die Installation bedeutet das: Du brauchst einen separaten Zähler oder eine technische Einrichtung zur Steuerung (z.B. Rundsteuerempfänger oder Smart-Meter-Gateway).
Sondertarif Wärmepumpe: Lohnt sich das?
Viele Energieversorger bieten einen Wärmepumpentarif an – mit niedrigerem Arbeitspreis, aber einem separaten Zähler.
Vorteile:
- Günstigerer Strompreis (oft 3–5 ct/kWh weniger)
- Reduziertes Netzentgelt bei steuerbarer Einrichtung
Nachteile:
- Zusätzlicher Zähler nötig (Kosten für Zählerplatz)
- Sperrzeiten möglich (meist 2–3 mal täglich je 2 Stunden)
Faustregel: Ab einem Jahresverbrauch von ca. 3.000 kWh lohnt sich der separate Tarif in der Regel.
Typische Fehler
- Wärmepumpe vor Genehmigung in Betrieb nehmen: Der Netzbetreiber kann die Abschaltung verlangen.
- Steuerbarkeit nicht angeben: Antrag geht zurück, Verzögerung.
- Falscher Netzbetreiber: PLZ checken – enercity oder Avacon?
- Zählerplatz nicht vorbereitet: Oft muss der Zählerschrank erweitert werden.
Zeitrahmen: Wie lange dauert die Genehmigung?
- Anmeldung (unter 12 kW): 5–10 Werktage
- Genehmigung (ab 12 kW): 10–20 Werktage
- Bei Rückfragen: plus 1–2 Wochen
Tipp: Antrag direkt nach Auftragserteilung stellen – nicht erst wenn die Wärmepumpe geliefert wird.
ElektroFlow stellt den Antrag für deine Wärmepumpe
Wir kennen die Anforderungen bei enercity und Avacon. Unterlagen zusammenstellen, Antrag einreichen, Rückfragen klären – alles innerhalb von 24 Stunden.
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